Fahrerschutz-Programm

Fahrerschutz-Programm für Angestellte Fahrer

Das neue Fahrerschutz-Programm bietet Taxi- und Mietwagenfahrern, die als Angestellte für Unternehmer tätig sind, den lange vermissten Versicherungsschutz gegen die besonderen Gefahren, die die Fahrer-Tätigkeit mit sich bringt.

Transport- oder Gepäckschäden, Schadenersatzforderungen Ihres Arbeitgebers oder Ihre eigenen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, Führerscheinentzug, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Als angestellter Taxi- oder Mietwagenfahrer sind Sie ständig besonderen Gefahren ausgesetzt, die Ihr Arbeitgeber (Unternehmer) nicht abgesichert hat oder für die er keine Verantwortung übernehmen möchte.

Oftmals müssen Sie sich mit Vorwürfen beschäftigen, die jeglicher Grundlage entbehren. Andererseits können auch Sie schnell in die Situation kommen, eigene Ansprüche gegen Dritte geltend machen zu müssen.

Beides ist meist mit hohen Kosten für Sie verbunden.

Das neue Fahrerschutz-Programm kümmert sich um Ihre Belange.
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche und Forderungen werden reguliert. Darüber hinaus können Sie sich anwaltlich beraten lassen, ohne daß Sie sich über die Kosten Gedanken machen müssen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Gerne senden wir Ihnen alle Informationen zu unserem Fahrerschutz-Programm zu.

Taxi-Versicherungen

Taxi-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.

Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.

Taxi-Rechtsschutz für Taxen und Mietwagen
Jahresbeitrag: ab € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.

 

Was ist versichert ?

Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.

Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.

Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.

Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.

Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.