Taxi-Versicherungen

Versicherungs-Beispiele

Versicherungs-Beispiele

Anhand einiger Versicherungsbeispiele zur Taxi- und Mietwagen-Versicherung können Sie sich einen ersten Eindruck über unsere Angebote verschaffen.

Taxi-Schutzbrief

Der Schutzbrief für Taxen und Mietwagen
Was auch passiert: mit dem Taxi-Schutzbrief (gilt auch für Personen-Mietwagen) fahren Sie immer auf Nummer sicher. Ein Pannenhilfsfahrzeug stellt wenn möglich die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs an Ort und Stelle wieder her.

Wenn etwas Größeres ist und sich der Schaden nicht sofort beheben lässt, lassen wir Ihr Taxi zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt schleppen.

Auch Ihren Fahrgästen wird geholfen: wir erstatten u. a. die Kosten zum Zielort der Beförderung. Damit Sie keinen Ausfall haben und weiterhin im Einsatz bleiben, wird ein „Ersatz-Taxi“ organisiert und Ihnen rasch zur Verfügung gestellt.

Jahresbeitrag: € 149,00 pro Taxi/Mietwagen, incl. Versicherungssteuer.

Schutzbrief-Leistungen im Überblick:
  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand zum Schadensort
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und Verschrottung im Ausland
  • Personenbergung 24 Std. Service an 365 Tagen
  • Kostenfreie Notrufnummer rund um die Uhr: 0800 233 55 77
  • Die maximale Mietdauer mit Erstattung über die VdK beträgt acht Tage. Die Selbstbeteiligung für den ersten  Miettag beträgt 110,- Euro zzgl. Mwst..
  • Das Leihtaxi wird durch VDK-Kooperationspartner zur Abholung einsatzfertig bereitgestellt.
  • Die Zustellung des Leihtaxis kann gegen gesonderte Berechnung erfolgen.
  • Der Schutzbrief ist nicht anwendbar bei Unfällen mit Fremdverschulden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

Taxi-Versicherungen

Kurzzeit-Kennzeichen

Neue Regeln für Kurzzeit-Kennzeichen

Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeit-Kennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

Mit dem neuen Verfahren wird auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen reagiert.

Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.